Technik

FAQ


Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Tuning

1) TÜV Eintragung Klappenanlagen

Bekomme ich eine Klappenanlage bspw. von Armytrix ohne Gutachten eingetragen?

Ja und Nein. Hierfür bzw. generell für Abgasanlagen gibt es seit Juni 2017 neue strengere Auflagen (Gesetz, EU 540/2014), was die Geräuschemission (Lautstärke) angeht. Hier sind neue Grenzwerte beschlossen worden, welche in den kommenden Jahren mehr und mehr verschärft werden. Für die sogenannte Homologation oder auch Zulassung sind in hunderten Seiten sämtliche Parameter festgehalten. Kurzgefasst ist die Eintragung einer Klappenanlage ohne Gutachten nur noch via Einzelabnahme bei Fahrzeugen möglich, die bereits ab Werk (OEM) eine Klappensteuerung verbaut haben. Sobald ein Zusatzsteuergerät erforderlich ist (Nicht OEM Klappensteuerung) ist eine Eintragung ausgeschlossen bzw. ist das Fahrzeug nicht für eine Einzelabnahme berechtigt.
Wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt ist, müssen jedoch die gesetzlichen Grenzwerte immer noch eingehalten werden.

Gesetzliche Grenzmesswerte ab Juni 2017
< 120 kw/1000 kg = 72 dB
120 < 160 kw/1000 kg = 73 dB
> 160 kw/1000 kg = 75 dB
< 200 kw/1000 Kg = 75 dB

2) Gutachten

Was ist der Unterschied zwischen den ganzen TÜV Unterlagen und Bezeichnungen?
(Wertigkeit absteigend)

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) / ECE Genehmigung (Europaweit)
Teil kann verbaut werden und ist eintragungsfrei. Dokumente müssen aber mitgeführt werden.
Keine Eintragung/Umschreibung der Fahrzeugpapiere erforderlich.

Teilegutachten (§19.3) / Änderungsabnahme (Gültig nur in DE/A)
Vorführung der verbauten Teile beim TÜV. Änderungsabnahme und Eintragung der Werte in die Fahrzeugpapiere erforderlich.

Materialgutachten / Festigkeitsgutachten
Grundvoraussetzung für ein Teilegutachten. Hier wird lediglich bestätigt welche Materialeigenschaft das Teil hat und wie es sich unter den entsprechenden Testbedingungen verhält. Hier sollte vorab aber mit einem Sachverständigen gesprochen werden.

EU Richtlinie 78/2009/EC
Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern.

EU Richtlinie  ECE R-43
regelt die Grundsätze für die Zulassung von Sicherheitsglas für Kraftfahrzeuge.

3) 2-4-6 Faustregel bei Felgendimenssionen und deren Eintragung

Hier ist, bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges (Querverschränkung => maximal Federweg Anschlag), zu prüfen ob ein ausreichender Abstand zu Teilen der Radaufhängung / Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm), Fahrwerksteilen (min. 4 mm) und Karosserieteilen (min. 6 mm) und  vorhanden ist.
Sehr hilfreich hierfür ist unsere Messlehre "Wheel Fitment Tool" für Felgenadaption / Felgenpassung welche Sie in unserem Shop finden.
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